Hauptuntersuchung

Hauptuntersuchung in Berlin Spandau und Ihrer Nähe

 

Nach § 29 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) haben Halter Ihre Fahrzeuge auf eigene Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa der StVZO in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen. Der Halter hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Fahrzeug einer Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) vorgeführt wird.

 

Zweck dieser Ordnung ist die Sicherstellung der Sicherheit im öffentlichen Straßenverkehr. Diese Untersuchungen tragen vehement zur Sicherheit im Straßenverkehr bei.

 

Im Einzelnen:

Eine Hauptuntersuchung dient der Sicherstellung, dass ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr keine Sicherheitsmängel aufweist.  Autofahrer mit amtlichen Kennzeichen sind verpflichtet in regelmäßigen Abständen eine solche Hauptuntersuchung vorzunehmen, um verkehrsgerecht und den StVZO-Vorschriften entsprechend am Straßenverkehr teilnehmen zu können.

 

Es handelt sich hierbei um eine gesetzliche Bedingung, die eingehalten werden muss.

Bei Nichtvorliegen einer gültigen Haupt- oder Abgasuntersuchung, ist das teilnehmen am Straßenverkehr strikt untersagt. Dies wird im schlimmsten Fall mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet.

Der erste Monat unterliegt noch einer Schonfrist. Ab dem zweiten Monat wird eine erhöhte Gebühr von 15 Euro in Rechnung gestellt, ab dem vierten Monat 25 Euro, nach acht Monaten eine Gebühr von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Bei einem Unfall mit abgelaufener HU-Plakette wird dies mit einer Ordnungswidrigkeit belangt und man verliert unter Umständen den Schutz aus der Kfz-Versicherung.

[Beachten Sie: das bei anschließender HU ein erweitertes Prüfprogramm drohen kann und dabei der Preis um 20 Prozent  höher veranschlagt werden kann.]

Der Ablauf im Rahmen der Hauptuntersuchung richtet sich je nach Fahrzeugtyp und ist somit individuell festzustellen. Es hängt damit zusammen, welche Bestandteile an Ihrem Fahrzeug, im Hinblick auf Verschleiß, Technik, Zustand der Bauteile begutachtet werden muss.

Bei der Untersuchung, werden unteranderem die sicherheitsrelevanten elektronischen Systeme wie ABS, ESP und die Auslöser für Airbags durchleuchtet, die Bremslange, die Lenkanlage, sowie die Beleuchtungseinrichtungen, die Bereifung und die Räder, die Feuersicherheit der Gas- bzw. Krafstoffanlagen geprüft. Ein Augenmerk ist dabei auch auf das Fahrgestell, die Achsen und die Karosserie gerichtet.

Die  Abgasuntersuchung die ein fester Bestandteil der Hauptuntersuchung ist, wird zusammen mit dieser durchgeführt, sodass nach der Prüfung des Fahrzeuges eine HU-Plakette (auch TÜV-Plakette genannt) am hinteren Nummernschild befestigt wird.

Hintergrund dieser Untersuchung ist es, die Auspuffanlage sowie die Luftfilter und die Einspritzanlage auf Mängel zu begutachten. Daraufhin folgt die Messung der Abgaswerte. Dies erfolgt durch eine sogenannte Endrohrmessung. Der zeitliche Aufwand ist dabei im Vergleich zu der früheren Methode (elektronische Bordystem) intensiver, sodass die Kosten im Schnitt mittlerweile für die Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung bei 105 Euro liegen. Die Preise können jedoch nach unterschiedlicher Prüfstelle variieren.

Seit 2018 sind die Prüfer auch verpflichtet im Rahmen der Hauptuntersuchung nach Maßgabe der Nr. 187 Richtlinie für die Durchführung von Hauptuntersuchungen (HU) und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen nach § 29, Anlagen VIII und VIIIa StVZO („HU-Richtlinie“) die Untersuchungen zu erweitern. Dies dient der Vereinheitlichung der Untersuchungen von Fahrzeugen in ganz Europa. Es wurde eine neue Mangeleinstufung „Gefährlicher Mangel“ eingeführt. Auch die Prüfung von Daten-Komponenten, wie etwa das elektronische Notrufsystem eCall ist erforderlich.

Nach Abschluss der HU und AU, erhalten Sie als Nachweis eine Prüfbescheinigung oder einen Untersuchungsbericht. Ein mangelfreies Fahrzeug erhält die HU-Plakette an das hintere Nummernschild. Sie erhalten zudem einen Stempel inklusive Namenszeichen im Fahrzeugschein.

Ein mangelhaftes Fahrzeug, erhält von den Prüfern einen abschließenden Bericht über die vorliegenden Mängel. Eine HU-Plakette wird dabei auch nicht ausgehändigt. Zuvor müssen die vorliegenden Mängel beseitigt werden. Für die Mängelbehebung werden den Fahrzeughaltern einem Monat Zeit gewehrt. Erfolgt die Mängelbeseitigung nicht innerhalb der gesetzten Frist, wird eine erneute HU/AU fällig.

Das Prüfintervall für die nächste HU/AU läuft in einem Zweijahresrhythmus. Bei Mietfahrzeugen, Taxen, Anhängern und LKWs mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie Omnibussen mit mehr als acht Fahrgastplätzen ist die Hauptuntersuchung inkl. AU alle zwölf Monate fällig – und zwar bereits ab der Erstanmeldung des Fahrzeugs.

Bei Neuwagen ist erst nach 3 Jahren nach der Erstanmeldung eine HU/AU fällig.

Den nächsten Termin kann man auch der HU-Plakette entnehmen. Diese befindet sich auf dem Nummernschild am Heck des Fahrzeugs. Auf der runden HU-Plakette finden Sie in der Mitte das Jahr der nächsten Hauptuntersuchung: „20“ zum Beispiel steht für 2020. Am Rand der Plakette sind die Ziffern für die Monate im Kreis angeordnet.

Die HU-Plakette wird so angebracht, dass die Ziffer für den Monat, in dem die nächste Hauptuntersuchung durchgeführt werden muss, oben auf der 12-Uhr-Position steht. Alternativ können Sie auch in die Fahrzeugpapiere schauen, um festzustellen, wann die Frist abgelaufen ist.

Wir empfehlen Ihnen einen Monat vor Ablauf der HU-Plakette einen Termin zu vereinbaren. Zur Untersuchung müssen Sie Ihren Fahrzeugschein mit – amtlich als Zulassungsbescheinigung Teil I –  bezeichnet mit bringen. Beachten Sie auch, dass in dem kleinen Faltheft Sie als Fahrzeughalter vermerkt sind sowie Stammdaten zu Ihrem Fahrzeug sich befinden. Dadurch kann der Prüfer Ihr Kennzeichen und die Fahrzeug-Identifikationsnummer überprüfen.

Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist für die HU/AU nicht erforderlich.

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